Kfz-Gutachten & Hauptuntersuchung HU/AU 

Amtlich anerkannter Sachverständiger & Prüfingenieur beim GTÜ, A. Rafiei

        

                   

Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst  verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz  der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um  vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den  Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der  Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen).  In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.